Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

MVZ Orthopädie Rhein-Main GmbH
Rödelheimer Bahnweg 21
60489 Frankfurt-Rödelheim
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Website https://mvz-orthopaedie-frankfurt.de/ mit Informationen zur Orthopädischen Praxis- und ambulante medizinische Versorgung (Standard? und Individualleistungen wie Fußchirurgie, Endoprothetik, Akupunktur, Stoßwellentherapie, Lasertherapie, Diagnostik u.v.m.) in Frankfurt?Rödelheim und Zweigstelle Maingau.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Bereitstellung von Informationen, Verlinkung zur Terminbuchung online, Kontakformular auf der Website https://mvz-orthopaedie-frankfurt.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
  • Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
  • Bilder (z. B. Teamfotos, Praxisbilder, Icons) ohne Alternativtexte
  • Keine sichtbare Fokus-Anzeige bei Tastaturnavigation
  • Navigation und Formularbereiche nicht vollständig per Tastatur bedienbar
  • Unzureichender Farbkontrast bei Texten und Bedienelementen (z. B. Menü, Buttons, Overlays)
  • Strukturbereiche der Seite (Navigation, Hauptbereich, Fußzeile) nicht mit semantischen HTML5-Elementen ausgezeichnet
  • Links ohne ausreichend beschreibenden Linktext (z. B. „Mehr“, „Termin online buchen“)
  • Inhalte nicht vollständig responsiv darstellbar bei starkem Zoom (z. B. 200 %)
  • Eingebettete Inhalte wie Google Maps ohne beschreibende Begleitinformationen
  • Fehlendes Sprachattribut für den HTML-Root (z. B. lang=“de“)
  • Formulare ohne zugeordnete Label oder ARIA-Beschriftungen
  • Keine klare Überschriftenhierarchie (z. B. fehlende oder mehrfach verwendete H1-Tags)

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Umsetzung erfolgt in einem strukturierten Prozess. Ziel: vollständige Behebung der identifizierten Barrieren bis spätestens Mitte 2026. Anpassungen werden priorisiert und in Etappen umgesetzt. Ab Mitte 2026 erfolgt abschließende Prüfung und Dokumentation.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.